Schielvorsorge
 

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Patienteninformation zur Früherkennung von Sehschwächen und Schielen im Kindesalter
Nachfolgende Patienteninformation bzw. -erklärung können Sie sich herunterladen oder ausdrucken lassen.
Fragen Sie Ihren Augenarzt.

Liebe Eltern,
etwa 80% all unserer Informationen werden über die Augen aufgenommen. Daran können Sie ermessen, wie wichtig das Sehen und die Sehentwicklung für Ihr Kind ist. Diese läuft leider nicht immer normal ab, sondern kann teilweise gestört sein. Durch genaues Beobachten Ihrer Kinder können Sie dazu beitragen, dass Sehstörungen frühzeitig erkannt und behandelt werden, weil dann die Behandlung die besten Erfolge bringt. 
 

  Wann sollten Kinder zu einer augenärztlich-orthoptischen Untersuchung ?

  ... sofort ... bei sichtbaren Auffälligkeiten der Augen, wie z.B. Augenzittern, Hornhauttrübungen,              grau-weißliche Pupillen, großen lichtscheuen Augen oder bei Lidveränderungen, hier besonders Hängelidern, die die Pupille verdecken, oder falls Sie sich einer Sache nicht sicher sind.

... mit 6-12 Monaten ... bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeiten (optische Brechungsfehler) und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das liegt z.B. vor bei Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern und stark Fehlsichtigen (besonders Übersichtigen), sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen. 
 

  • ... mit zwei Jahren ... alle übrigen, auch unverdächtigen Kindern zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern. Merke: Besonders einseitige Fehler werden oft zu spät erkannt. 

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        Wer trägt die Kosten ?

    Anders als bei der Krebsfrüherkennung, die von den Krankenkassen bezahlt wird, gehört die Behandlung von Sehschwächen und Schielen leider nicht zu den gesetzlichen Vorsorgeleistungen. Dafür bezahlen Sie privat ein maßvolles Honorar an Ihre(n) Augenärztin/Augenarzt.
    Unabhängig davon werden alle Patientinnen und Patienten, die sich bisher wegen einer Sehschwäche oder wegen eines Verdachts auf Schielen in Behandlung oder Kontrolle befanden, unverändert zu Lasten der Gesetzlichen Krankenkasse untersucht bzw. behandelt.
    Alle weiteren Maßnahmen werden ohnehin voll und ganz von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

    Vervollständigen Sie den Vorsorge-Check. Es lohnt sich in jedem Falle.
    Haben Sie weitere Fragen? Wir beantworten sie gerne. 


     
     
    Patientenerklärung zur Früherkennung von Sehschwächen und Schielen im Kindesalter

     


    Früherkennung von Sehschwächen und Schielen im Kindesalter

    Patientenerklärung

    Ich habe die Patienteninformation zu Früherkennung von Sehschwächen und Schäden im Kindesalter gelesen und wurde darüber aufgeklärt, dass trotz  Unauffälligkeit eine Früherkennungsuntersuchung für Säuglinge und Kinder aller Altersstufen empfehlenswert ist.
     

    • Ich wünsche eine Kinder-Früherkennungsuntersuchung 
    Da diese Früherkennungsuntersuchung keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung ist und die Kosten von dieser nicht übernommen werden können, vereinbare ich eine Abrechnung nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ):

    GOÄ-Nr: Leistung Steigerungssatz Betrag
    1202 Objektive Refraktionsbestimmung mittels Skiaskopie oder Anwendung eines Refraktometers     1,0 fach  4,32 €
    1216 Untersuchung auf heterophorie bzw. Strabismusggf.einschl.qualitativer Untersuchung des binokularen Sehaktes    1,617-fach 8,57 €
       1217 Qualitative und quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes         1,0-fach 14,11 €
    Gesamtbetrag 27,- €
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    • Ich wünsche zur Zeit keine Kinder-Früherkennungsuntersuchung 

     
     

    Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter Datum Unterschrift Arzt